WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1 und S. 5; WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1 bis S. 4; WissZeitVG § 2 Abs. 4 S. 1; WissZeitVG § 5; TzBfG § 17 S. 2; KSchG § 7 Hs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
AP WissZeitVG _ 2 Nr. 20
AuR 2022, 329
BAGE 177, 85
BB 2022, 1594
EzA BGB 2002 _ 620 Hochschulen Nr. 40
EzA-SD 2022, 3
NJW 2022, 2354
NZA 2022, 767
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 07.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 451/20
ArbG Köln, vom 26.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 295/20
Befristungsgründe in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVGWissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 2 WissZeitVGZweckrichtung einer qualifikationsbezogenen Maßnahme i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVGAngemessene Befristungsdauer bei qualifikationsbezogenen Maßnahmen im wissenschaftlichen Bereich
BAG, Urteil vom 02.02.2022 - Aktenzeichen 7 AZR 573/20
DRsp Nr. 2022/7516
Befristungsgründe in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVGWissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 2WissZeitVGZweckrichtung einer qualifikationsbezogenen Maßnahme i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVGAngemessene Befristungsdauer bei qualifikationsbezogenen Maßnahmen im wissenschaftlichen Bereich
Die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal setzt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG in der seit 17. März 2016 geltenden Fassung neben der Einhaltung einer Höchstbefristungsdauer voraus, dass die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation erfolgt. Das ist jenseits einer angestrebten Promotion oder Habilitation auch dann der Fall, wenn mit der befristeten Tätigkeit eine wissenschaftliche oder künstlerische Kompetenz gefördert wird, die in irgendeiner Form zu einer beruflichen Karriere auch außerhalb der Hochschule befähigt.Orientierungssätze:
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