KG - Beschluss vom 05.07.2021
1 W 26/21
Normen:
HGB § 49 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, vom 05.01.2021

Befugnis der Prokuristen einer als Testamentsvollstreckerin tätigen Aktiengesellschaft zur Veräußerung zum Nachlass gehörender Grundstücke

KG, Beschluss vom 05.07.2021 - Aktenzeichen 1 W 26/21

DRsp Nr. 2021/10734

Befugnis der Prokuristen einer als Testamentsvollstreckerin tätigen Aktiengesellschaft zur Veräußerung zum Nachlass gehörender Grundstücke

Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist (Anschluss an OLG Köln, NJW-RR 2020, 530; entgegen OLG Hamm, DNotZ 2012, 230).

Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mitte vom 5. Januar 2021 zu Nr. 5 wird nach einem Wert von 5.000 € zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

HGB § 49 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Beteiligte - eine Aktiengesellschaft - ist Testamentsvollstreckerin über den Nachlass der 2019 verstorbenen ..., zu dem das im Beschlusseingang genannte Grundstück gehört. In notarieller Verhandlung vom 12. August 2020 bewilligten ... und ... als gemeinsam vertretungsberechtigte Prokuristen der Beteiligten die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch.