Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts durch Beschluss vom 15.03.2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Streitwertfestsetzung gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts vom 15.03.2017 wird von Amts wegen auf 4.888,51 € geändert.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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