BFH - Urteil vom 18.01.2017
II R 5/14
Normen:
StBerG § 3a; AO § 80 Abs. 5; DVStB § 51; AEUV Art. 267;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 10.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 718/10

Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

BFH, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen II R 5/14

DRsp Nr. 2017/3048

Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

1. NV: Für die Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften über das Niederlassungsrecht auf eine steuerberatende Tätigkeit in Deutschland muss der Dienstleister dort über eine ständige Präsenz (Geschäftsräume) verfügen. 2. NV: Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nicht über einen den Anforderungen der §§ 51 ff. DVStB entsprechenden Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt, kann die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen in Deutschland nicht auf die Dienstleistungsfreiheit stützen. Das Bestehen dieses Schutzes muss die ausländische Steuerberatungsgesellschaft durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen.