1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. September 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin -
2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin aus der im Urteil des Landgerichts ausgesprochenen Unterlassungsverpflichtung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|