Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. Januar 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist die Steuerbefreiung für ein auf Elektroantrieb umgerüstetes Kfz nach § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG).
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