Der Bescheid über Aussetzungszinsen vom 15. Juni 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2012 wird aufgehoben, soweit hiermit mehr als 30.379 € festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen
Die Kläger sind verheiratet und werden beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war in der Zeit vom 31. Dezember 2000 bis zur Veräußerung seines Anteils zum 30. Juni 2001 als Kommanditist an der GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) beteiligt.
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