Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 25.01.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 07.01.2019 wird abgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
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