Der Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
2.Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg vom 24.06.2016 wird verworfen.
3.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
5.Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 9.500,00 €.
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