BGH - Urteil vom 03.02.2011
IX ZR 183/08
Normen:
StBerG a.F. § 68;
Fundstellen:
DB 2011, 586
DStR 2011, 979
NJW-RR 2011, 1361
VersR 2011, 812
WM 2011, 795
wistra 2011, 192
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 02.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 330/06
OLG Köln, vom 04.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 14/08

Beginn der Frist für die Verjährung des Ersatzanspruches eines Mandanten gegenüber seinem Steuerberater mit der Bestandskraft des Steuerbescheids im Falle eines bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids

BGH, Urteil vom 03.02.2011 - Aktenzeichen IX ZR 183/08

DRsp Nr. 2011/3886

Beginn der Frist für die Verjährung des Ersatzanspruches eines Mandanten gegenüber seinem Steuerberater mit der Bestandskraft des Steuerbescheids im Falle eines bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids

Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 4. September 2008 und das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. Januar 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Von Rechts wegen

Normenkette:

StBerG a.F. § 68;

Tatbestand