BFH - Urteil vom 05.03.2014
VIII R 51/12
Normen:
FGO § 47 Abs. 1 S. 1; AO § 122 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 19.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 14/11

Beginn der Klagefrist bei Zustellung der Einspruchsentscheidung an eine von zwei Prozessbevollmächtigten

BFH, Urteil vom 05.03.2014 - Aktenzeichen VIII R 51/12

DRsp Nr. 2014/8141

Beginn der Klagefrist bei Zustellung der Einspruchsentscheidung an eine von zwei Prozessbevollmächtigten

1. NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung muss - jedenfalls, wenn sie vor der im Juli 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen ist - keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer Klageerhebung auf elektronischem Weg enthalten. 2. NV: Sind mehrere Bevollmächtigte für das Einspruchsverfahren bestellt, handelt das FA nicht ermessensfehlerhaft, wenn es die Einspruchsentscheidung an den Bevollmächtigten bekannt gibt, der den Einspruch eingelegt hat, und der Kläger nicht ausdrücklich einen anderen Empfangsbevollmächtigten benannt hat.

Ist der Einspruch von einer Prozessbevollmächtigten des Steuerpflichtigen eingelegt worden und hat sich danach eine weitere Prozessbevollmächtigte bestellt, so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Einspruchsentscheidung an die ursprüngliche Prozessbevollmächtigte, die auch den Einspruch eingelegt hat, zugestellt wird. Durch diese Zustellung wird die 1-monatige Klagefrist in Gang gesetzt.

Normenkette:

FGO § 47 Abs. 1 S. 1; AO § 122 Abs. 1 S. 3;

Gründe