FG München - Urteil vom 25.07.2001
6 K 2067/99
Normen:
AO 1977 § 122 Abs. 2; FGO § 47 Abs. 1 ;

Beginn der Klagefrist und Zugangsfiktion des § 1222 Abs. 2 AO

FG München, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 6 K 2067/99

DRsp Nr. 2001/15614

Beginn der Klagefrist und Zugangsfiktion des § 1222 Abs. 2 AO

Bestreitet der Steuerpflichtige einen Verwaltungsakt innerhalb der Dreitagesfrist erhalten zu haben, so hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und deshalb Zweifel an der Zugangsvermutung begründen.

Normenkette:

AO 1977 § 122 Abs. 2; FGO § 47 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Bei der Klägerin - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - fand 1991 eine Fahndungsprüfung statt. Aufgrund des Steuerfahndungsberichtes vom 9. Januar 1996 wurden für die Zeiträume 1985 bis 1989 geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen, bei denen jeweils Umsätze zugeschätzt wurden. Diese Bescheide wurden mit einfachem Brief am 19. April 1996 zur Post gegeben.

Die dagegen eingelegten Einsprüche wurden mit Einspruchsentscheidung vom 7. April 1999 (einem Mittwoch) als unbegründet zurückgewiesen. Dem Klägervertreter wurde diese Einspruchsentscheidung mit einfachem Brief bekanntgegeben. Sie trägt den Eingangsstempel des Klägervertreters vom 12. April 1999, einem Montag.