Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Zwischen den Beteiligten besteht im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2007 (Streitjahr) Streit über die Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) gemäß § 7g in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Herstellung einer Windkraftanlage (WKA).
Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 2009 auf dem Windfeld B... eine WKA der Fa. C... AG. Insgesamt betreiben dort drei Betreibergesellschaften fünf WKA (Bl. 214 <215> Bp.-Akte).
Im Streitjahr ermittelte die Klägerin ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|