Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 05.09.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist - wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung - vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage.
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