1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 03.09.2020 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 23.855,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2020 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs VW Caddy, Fahrzeugidentifikationsnummer W..., zu zahlen.
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