OLG Stuttgart - Urteil vom 22.06.2021
10 U 66/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 155; BGB § 199;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 17.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 295/20

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Erwerbs eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.06.2021 - Aktenzeichen 10 U 66/21

DRsp Nr. 2022/15740

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Erwerbs eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw sind mit Ablauf des 31.12.2018 verjährt, da bereits vor Ende des Jahres 2015 aufgrund der Information einer breiten Öffentlichkeit ab September 2015 jedenfalls vor Ende des Jahres 2015 die Voraussetzungen für eine Klageerhebung vorlagen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Februar 2021 verkündete Urteil des Landgericht Stuttgart - Az. 2 O 295/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

a.

Das Versäumnisurteil des LG Stuttgart vom 16.12.2020, Az. 2 O 295/20, wird aufgehoben.

b.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.965,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2020 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs der Marke XY mit der FIN ... zu bezahlen.

c.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger 15% und die Beklagte 85%.

3. 4.