Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. August 2021 in der Fassung des Beschlusses vom 30. September 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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