BFH - Urteil vom 28.11.2023
X R 20/21
Normen:
AO § 38; EStG § 35b S. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
DStR 2024, 991
NWB 2024, 1302
StX 2024, 278
StuB 2024, 402
DStRE 2024, 633
ZEV 2024, 405
BFH/NV 2024, 841
ErbStB 2024, 181
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 23.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 305/19

Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer; Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers

BFH, Urteil vom 28.11.2023 - Aktenzeichen X R 20/21

DRsp Nr. 2024/6016

Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer; Entstehung der Erbschaftsteuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers

Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23.08.2021 - 1 K 305/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 38; EStG § 35b S. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.