Aus der Legaldefinition des Genossenschaftsanteils des § 17 Satz 1 EigZulG - auf die § 17 Satz 7 Bezug nimmt - ergibt sich, daß es sich um den Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer eingetragenen Genossenschaft handeln muß (vgl. auch Erlaß Thüringen vom 26.3.1998, Deutsches Steuerrecht, 680).
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