Streitig ist die Berücksichtigung von Gewerbeverlusten nach §
Am 99.99.2003 schlossen die F und die M in O einen Joint Venture Vertrag über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Verkauf und dem Vertrieb von Z.
Aus dem Gemeinschaftsunternehmen ging die T hervor. Am xx.xx.2003 erfolgte mit notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages die formelle Gründung als T. Als Unternehmensgegenstand wurde festgelegt: "Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Verkauf und der Vertrieb von Z".
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