Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2016 – 3 K 1628/15 Erb aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Kosten des Finanzgerichtsverfahrens tragen der Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.
I.
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