Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten um den Beginn des Zinslaufes bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages; klärungsbedürftig ist in diesem Zusammenhang das Inkrafttreten und die Rückwirkung eines Änderungsgesetzes.
I.
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