Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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