Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 10.000 DM bei Benutzung eines Motorrades.
Die Kläger sind Eheleute, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2001 machte der Kläger bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für 173 Tage bei einer einfachen Entfernung von 130 km geltend. Die Fahrten hat er nach eigenen Angaben jeweils mit dem Motorrad zurückgelegt.
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