OLG Karlsruhe - Urteil vom 25.05.2004
17 U 73/02
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 415
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 04.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 441/01

Begrenzung des Haftungsumfanges bei der Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2004 - Aktenzeichen 17 U 73/02

DRsp Nr. 2004/13641

Begrenzung des Haftungsumfanges bei der Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht

»1. Der Haftungsumfang wird auch bei der Verletzung der vertraglichen Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt. 2. Ein Steuerberater, der vertraglich lediglich die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet, haftet deshalb grundsätzlich nicht für Vermögensschäden des Anlegers wie etwa allgemeine Kursverluste, die dieser erleidet, weil er auf die Richtigkeit der Auskunft zu den steuerlichen Aspekten der Anlageentscheidung vertraut. Solche Schäden, die aus anderen als steuerlichen Gründen entstehen, sind bei einer auf steuerliche Aspekte beschränkten Beratung regelmäßig nicht vom Schutzzweck der vertraglichen Verpflichtung umfasst.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger fordert von der Beklagten Schadensersatz wegen Schlechterfüllung ihr aus einem Steuerberaterverhältnis obliegenden Verpflichtungen.