FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.12.2016
4 K 37/16
Normen:
EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. c);

Begrenzung des Investitionsabzugsbetrags auf Steuerpflichtige mit einem Gewinn von bis zu 100.000 Euro

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 4 K 37/16

DRsp Nr. 2017/2653

Begrenzung des Investitionsabzugsbetrags auf Steuerpflichtige mit einem Gewinn von bis zu 100.000 €

Stichwort: Die in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG geregelte Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags durch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist verfassungsgemäß.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. c);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Begrenzung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (EStG) auf Steuerpflichtige mit einem gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinn von bis zu 100.000 € verfassungsgemäß ist.