FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.10.2008
4 K 996/08
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 10 Abs. 4 ; EStG § 3 Nr. 62 ; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB V § 257 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 10 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 22

Begrenzung des Sonderausgabenabzugs bei Arbeitgeberleistung für die Krankenversicherung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.10.2008 - Aktenzeichen 4 K 996/08

DRsp Nr. 2008/21172

Begrenzung des Sonderausgabenabzugs bei Arbeitgeberleistung für die Krankenversicherung

1. Werden einem privat krankenversicherten Arbeitnehmer nach § 257 Abs. 2 S. 2 SGB V steuerfreie Arbeitgeberleistungen für die Krankenversicherung der Familienangehörigen gewährt, ist der Sonderausgabenabzug für beide Ehegatten auf den kleinen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG auch dann begrenzt, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst Anspruchsträger des Versicherungsvertrags ist, sondern der Ehegatte den Versicherungsvertrag geschlossen hat. 3. Für Ehegatten eines Arbeitnehmers ist der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch dann eine Leistung für "deren" Krankenversicherung i. S. des § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG, wenn der Zuschuss nicht an sie selbst, sondern an den Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird. 3. Für die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG ist es unerheblich, ob sich der Arbeitgeberzuschuss zugunsten des Ehegatten auswirkt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 10 Abs. 4 ; EStG § 3 Nr. 62 ; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB V § 257 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 10 ;

Tatbestand:

Streitig ist, mit welchem Höchstbetrag Ehegatten privat krankenversicherter Arbeitnehmer ihre Vorsorgeaufwendungen, soweit sie nicht der Alterssicherung dienen, nach § 10 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgaben geltend machen können.