Die Berufung der Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. November 2018 –
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am X. XX 1961 geborene Kläger begehrt von der Beklagten eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der IT- und Engineeringdienstleistung für Personal und Projekte mit Sitz in A.
Der in B wohnhafte Kläger ist Volljurist und seit 1996 als Rechtsanwalt tätig.
Die Beklagte schrieb im Internet eine Stelle wie folgt aus:
„Berufseinsteiger (m/w) im Recruiting in C
Deine zukünftigen Aufgaben
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|