I. Die —bisher nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretene— Antragstellerin erhob am 25. Januar 2016 beim Niedersächsischen Finanzgericht (FG) Klage im Zusammenhang mit einem Abrechnungsbescheid zur Einkommensteuer 2014. Das FG führte am 2. März 2016 die mündliche Verhandlung durch und wies mit Urteil vom selben Tage die Klage ab.
Im Zusammenhang mit diesem Klageverfahren erhob die Antragstellerin die folgenden Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof (BFH): | |
- | Nichtzulassungsbeschwerde gegen das FG-Urteil vom 2. März 2016 (VII B 37/16; Eingang beim BFH am 4. April 2016); |
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