BFH - Urteil vom 14.01.2020
IX R 5/18
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7; AO § 162; GenG § 65, § 73, § 76; HGB § 255 Abs. 1; DMBilG § 1, § 7 Abs. 1 Satz 4, § 11, § 17 Abs. 4, § 52 Abs. 2 Satz 1; FGO § 67;
Fundstellen:
BB 2020, 1840
BFH/NV 2020, 981
BStBl II 2021, 335
DStRE 2020, 843
NZG 2020, 1079
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 22.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 791/16

Begriff der Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStGErmittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an einer durch Umwandlung einer LPG im Sinne des Rechts der DDR entstandenen Agrargenossenschaft

BFH, Urteil vom 14.01.2020 - Aktenzeichen IX R 5/18

DRsp Nr. 2020/8975

Begriff der Anschaffungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an einer durch Umwandlung einer LPG im Sinne des Rechts der DDR entstandenen Agrargenossenschaft

1. Der in § 17 Abs. 2 EStG verwendete Begriff der "Anschaffungskosten" ist i.S. des § 6 EStG und des § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Danach sind Anschaffungskosten u.a. Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 2. Abweichend von diesem grundsätzlich im Bereich des § 17 EStG geltenden Begriffsverständnis sind die Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft i.S. des Rechts der DDR entstanden ist und die eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark entsprechend den Verpflichtungen des DMBilG aufgestellt hat, nach Maßgabe der Regelungen dieses Gesetzes zu bestimmen, wenn das Genossenschaftsmitglied den maßgeblichen Anteil im Zuge der Gründung der Genossenschaft erworben hat.

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22.11.2017 – 4 K 791/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

2. Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22.11.2017 – 4 K 791/16 aufgehoben.