FG München - Zwischenurteil vom 16.07.2014
4 K 1736/12
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a; GrEStG § 1 Abs. 3; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; GrEStG § 3 Nr. 6; FGO § 99; FGO § 74;

Begriff der Anteile am Gesellschaftsvermögen i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG mittelbare Beteiligung unbeachtlich Anwendbarkeit persönlicher Steuerbefreiungen Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit eines Zischenurteils im Verfahren wegen Grunderwerbsteuer bei streitiger Bemessungsgrundlage

FG München, Zwischenurteil vom 16.07.2014 - Aktenzeichen 4 K 1736/12

DRsp Nr. 2014/14254

Begriff der „Anteile am Gesellschaftsvermögen” i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG mittelbare Beteiligung unbeachtlich Anwendbarkeit persönlicher Steuerbefreiungen Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit eines Zischenurteils im Verfahren wegen Grunderwerbsteuer bei streitiger Bemessungsgrundlage

1. Der Begriff der „Anteile am Gesellschaftsvermögen” i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG meint den schuldrechtlichen, gesellschaftsvertraglichen Anspruch des einzelnen Gesellschafters gegen die Gesamthand in Gestalt des Wertanteils am Reinvermögen der Personengesellschaft. Es umfasst sein „Mitgliedschaftsrecht” und die ihm anhaftende Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen. Der Anteil eines Kommanditisten am Gesellschaftsvermögen ist auch vor dem Hintergrund eines gegebenenfalls negativen Kapitalkontos nicht der Komplementärgesellschaft zuzurechnen. 2. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG ist der unmittelbare Gesellschafterwechsel i. S. d. bürgerlichen Rechts. Auf die mittelbaren Beteiligungsverhältnisse kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. 3. Persönlichen Steuerbefreiungen i. S. d. § 3 GrEStG sind auch auf den fiktiven Grunderwerb nach § 1 Abs. 2a GrEStG anwendbar.