Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 12. Januar 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
A.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden zur Einkommensteuer der Streitjahre 2008 bis 2010.
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