Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. März 2017 13 K 3907/15 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob die Klage fristgerecht erhoben worden ist.
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