LAG Hamm - Urteil vom 20.04.2017
18 Sa 1194/16
Normen:
AGG § 7; AGG § 15; AGG § 22;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 9
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 21.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2067/14

Begriff der Benachteiligung wegen einer Behinderung i.S. von § 22 AGG bei Abmahnung eines Arbeitnehmers wegen einer im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden Pflichtverletzung

LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2017 - Aktenzeichen 18 Sa 1194/16

DRsp Nr. 2017/14125

Begriff der Benachteiligung "wegen" einer Behinderung i.S. von § 22 AGG bei Abmahnung eines Arbeitnehmers wegen einer im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden Pflichtverletzung

Es bleibt offen, ob ein Indiz i.S.d. § 22 AGG für eine Benachteiligung "wegen" einer Behinderung vorliegt, wenn der Arbeitgeber eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die im Zusammenhang mit einer Behinderung steht, zum Anlass für eine Abmahnung nimmt. Voraussetzung dafür wäre jedenfalls, dass das gerügte Fehlverhalten auf die Behinderung zurückzuführen ist und dem Arbeitgeber dies auch bekannt ist (im Streitfall verneint).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 21.04.2015 - 1 Ca 2067/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 7; AGG § 15; AGG § 22;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zustehen. Diese Ansprüche will die Klägerin auf eine Benachteiligung wegen ihrer Behinderung stützen.

1. 2. 1. 2.