BFH, Urteil vom 19.08.1998 - Aktenzeichen XI R 9/97
DRsp Nr. 1999/477
Begriff der Dauerschuld
»Ein längerfristiger Kredit dient dem laufenden Geschäftsverkehr und ist auch ohne Nachweis einer vorangegangenen besonderen Tilgungsvereinbarung nicht als Dauerschuld zu behandeln, wenn er einem bestimmten Geschäftsvorfall unmittelbar zuzuordnen ist und der sich aus der Abwicklung dieses Geschäfts ergebende Erlös ausschließlich zur Rückführung des Kredits verwendet wird.«
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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