1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Registergericht - vom 3. August 2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Mit Schreiben vom 11. April 2017 hat die Antragstellerin zur Eintragung in das Handelsregister Folgendes angemeldet (Bl. 145 d.A.):
Die E. Sch., Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in S. hat von P. E. GmbH mit dem Sitz in H. umfangreiche Vermögenswerte erworben. Hierbei wurde vereinbart, dass E. Sch., Gesellschaft mit beschränkter Haftung berechtigt ist, den Namen "P. E." im Rechtsverkehr zu verwenden.
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