BFH - Urteil vom 06.11.2014
VI R 1/13
Normen:
EStG § 35a;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 18.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2159/12

Begriff der Handwerkerleistung i.S. von § 35a Abs. 3 EStGBerücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung

BFH, Urteil vom 06.11.2014 - Aktenzeichen VI R 1/13

DRsp Nr. 2015/1633

Begriff der Handwerkerleistung i.S. von § 35a Abs. 3 EStG Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung

Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ebenso Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.

Normenkette:

EStG § 35a;

Gründe

I. Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

In der Einkommensteuererklärung 2010 beantragte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG in der im Streitjahr (2010) geltenden Fassung. In der entsprechenden Rechnung sind Arbeitskosten von 357,36 EUR ausgewiesen.

In dem Einkommensteuerbescheid 2010 vom 8. Mai 2012 blieben die Aufwendungen unberücksichtigt. Die Einkommensteuer wurde auf 6.160 EUR festgesetzt.