Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Januar 2018 6 K 159/17 Kfz aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob das Halten des Fahrzeugs der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) nach § 3 Nr. 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) steuerbefreit ist.
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