FG Köln - Urteil vom 18.03.2009
7 K 4902/07
Normen:
ZPO § 323; EStG § 22 Nr. 1 S. 1; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a;

Begriff der Leibrente bei Anpassung an Pflegebedürftigkeit

FG Köln, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 7 K 4902/07

DRsp Nr. 2009/15678

Begriff der Leibrente bei Anpassung an Pflegebedürftigkeit

1. Es fehlt an der für die Annahme einer Leibrente erforderlichen Gleichmäßigkeit der Leistungen, wenn die Höhe der Leistungen von der (Pflege-)Bedürftigkeit des Leistungsempfängers abhängig ist. 2. Zur Frage, wann Leistungen, die aufgrund eines Übergabevertrages erbracht werden (hier: "Grundrente" und "Pflegerente"), als "verschiedenartige Leistungen" im Sinne der BFH-Rechsprechung anzusehen sind.

Normenkette:

ZPO § 323; EStG § 22 Nr. 1 S. 1; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind.