BFH - Urteil vom 20.09.2016
VII R 7/16
Normen:
EnergieStG § 45, § 51 Abs. 1 und 2; EnergieStV § 95, § 79 Abs. 1 und 2; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 255, 360
Vorinstanzen:
FG München, vom 04.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 23/14

Begriff der nachweislichen Versteuerung i.S. von § 51 Abs. 1 EnergieStG

BFH, Urteil vom 20.09.2016 - Aktenzeichen VII R 7/16

DRsp Nr. 2016/17315

Begriff der nachweislichen Versteuerung i.S. von § 51 Abs. 1 EnergieStG

1. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der nachweislichen Versteuerung in § 51 Abs. 1 EnergieStG ist die Entstehung der Energiesteuer für das verwendete Energieerzeugnis nicht ausreichend. 2. Der Entlastungsanspruch nach § 51 Abs. 1 EnergieStG entsteht mit der Verwendung des von einem Lieferer in der Regel gegen Rechnung bezogenen Energieerzeugnisses und ist nicht von der Festsetzung und Entrichtung der für das bezogene Energieerzeugnis entstandenen Energiesteuer abhängig.

Tenor

Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2016 14 K 23/14 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EnergieStG § 45, § 51 Abs. 1 und 2; EnergieStV § 95, § 79 Abs. 1 und 2; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I.