Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.07.2019 – 5 K 873/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (2013) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
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