Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2016 15 K 4018/13 E,G aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 2006 und 2007 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger erzielte gewerbliche Einkünfte (§ 15 des Einkommensteuergesetzes —EStG—) aus der "Vermittlung" bestimmter Stoffe. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 EStG.
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