Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des
Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 8. März 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die sicherungstechnische Einrichtungen herstellt und vertreibt.
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