Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.01.2017 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Stadt. Sie übertrug im Jahr 1999 mit Betriebsüberlassungs– und Betriebsführungsvertrag (Vertrag) den defizitären Betrieb "Badesee und Freibad" an die B–GmbH. Die Klägerin ist über die Beteiligungs– und Verwaltungsgesellschaft C zu 100 v.H. an der B–GmbH beteiligt.
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