Strittig ist, ob dem Kläger (Kl.) für die Anschaffungskosten des vermieteten Teils eines Hauses die Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz zusteht.
Der Kl. ist Steuerberater. Im Rahmen der Ermittlung seines Gewinns aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) machte er u. a. eine Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 Fördergebietsgesetz für ein am 01.10.1995 erworbenes Gebäude in M Thüringen in Höhe von 373.980 DM als Betriebsausgaben geltend. Die Anschaffungskosten des Gebäudes betrugen 747.692 DM. Das Gebäude wurde nach der Anschaffung zu 2/3 für die. Steuerberaterpraxis des Kl. genutzt, zu 1/3 an einen Rechtsanwalt vermietet.
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