I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde im Streitjahr 2000 getrennt von ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte u.a. Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die ihr über ihre Beteiligung an einer Holding GbR zuzurechnende Beteiligung am Grundkapital einer AG stellte sich --unstreitig-- wie folgt dar:
Zeitraum | Mittelbare Beteiligung der Klägerin an der AG |
bis Juli 1998 |
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