BFH - Urteil vom 04.12.2014
II R 20/14
Normen:
BewG § 181 Abs. 9 Satz 4; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b; GrStG § 5 Abs. 2; GrStG § 7;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2428/12

Begriff der Wohnung i.S. von § 5 Abs. 2 GrStGGrundsteuerfreiheit von Studenten-Appartements

BFH, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen II R 20/14

DRsp Nr. 2015/5083

Begriff der Wohnung i.S. von § 5 Abs. 2 GrStG Grundsteuerfreiheit von Studenten-Appartements

Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwohnfläche von mindestens 20 m2 hat.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2014 3 K 2428/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

BewG § 181 Abs. 9 Satz 4; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b; GrStG § 5 Abs. 2; GrStG § 7;

Gründe

I.