FG Baden-Württemberg, vom 23.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2804/15
Begriff der zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen i.S. von § 1 Abs. 1 AStGKorrektur zu berücksichtigender Aufwendungen bei nicht ausreichender Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft
BFH, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen I R 81/17
DRsp Nr. 2019/13051
Begriff der zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen i.S. von § 1 Abs. 1AStGKorrektur zu berücksichtigender Aufwendungen bei nicht ausreichender Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft
1. Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1DBA-Österreich 2000).2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1DBA-Österreich 2000) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (entgegen Senatsurteile vom 24. Juni 2015 – I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258, und vom 17. Dezember 2014 – I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261).
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