FG Köln - Urteil vom 14.01.2015
2 K 3741/12
Normen:
VersStG § 10 Abs 4; AO § 355; VersStG § 8 Abs 2;

Begriff des Anmeldungszeitraums i.S.d. § 10 Abs. 1 VersStG

FG Köln, Urteil vom 14.01.2015 - Aktenzeichen 2 K 3741/12

DRsp Nr. 2015/7501

Begriff des Anmeldungszeitraums i.S.d. § 10 Abs. 1 VersStG

Laufender Anmeldungszeitraum im Sinne des § 10 Abs. 4 VersStG a.F. ist ein Anmeldungszeitraum, der jedenfalls nach Abschluss der Außenprüfung liegt.

Normenkette:

VersStG § 10 Abs 4; AO § 355; VersStG § 8 Abs 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Versicherungsteuer-Nachforderungsbescheids, und hierbei insbesondere um die Frage, ob die sich nach einer Versicherungsteuer-Außenprüfung ergebende Steuernachforderung für einen zutreffenden Besteuerungszeitraum und hinreichend bestimmt genug festgesetzt worden ist.