Tenor
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. März 2012 4 K 4257/11 VTa,Z,EU insoweit aufgehoben, als es den Steuerbescheid vom 24. August 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. November 2011 aufgehoben hat.
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
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